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BGH, 29.05.2012 - 2 StR 58/12 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Adhäsionsverfahren: So wird der Feststellungsantrag richtig tenoriert
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.11.2009 - 3 StR 304/09
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Adhäsionsverfahren (Legalzession; …
Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 2 StR 58/12
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28. September 2011 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird der Adhäsionsausspruch dahin ergänzt, dass eine Verpflichtung zum Ersatz des materiellen Schadens der Nebenklägerin nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09, StraFo 2010, 117 mwN).